Beratungseinsätze
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegegrad III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist die Beratung (nach §37 Abs.3 SGB XI). Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.
Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.
Selbst wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber die Voraussetzungen für den Pflegegrad I nicht erfüllt werden, können diese Beratungen in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie unser Fachwissen – lassen Sie sich kompetent beraten!